Zur Veröffentlichung des Kabinettentwurfs zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
"Minister Spahn hat heute nur einen abgespeckten Gesetzentwurf zur Digitalisierung durchs Kabinett bekommen. Weil die Versicherten keine Möglichkeit für Datenschutzeinstellungen haben, fehlen auf Druck des Justizministeriums sämtliche Regelungen zur elektronischen Patientenakte. Damit ist die Akte zum Start nur eine nutzlose Attrappe, denn die Versicherten haben auch keinen Anspruch, dass Leistungserbringer dort Daten ablegen. Das ist die Quittung dafür, dass Spahn kein Ohr für die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer der künftigen Akte hatte. Ihm war seine gesetzliche Frist wichtiger als die Akzeptanz der Versicherten.
Spahn muss daher zügig dafür sorgen, dass die Versicherten Datenschutzeinstellungen in der Akte vornehmen können.
Bedenklich an Spahns Gesetzentwurf ist, dass Spahn bislang keine Strategie für die Digitalisierung vorgelegt hat. Damit fehlt seinen Aktivitäten bislang etwas ganz Wesentliches: eine Richtung. Er gleicht damit einem Koch, der ohne jegliches Rezept fröhlich immer weitere Zutaten in den Topf wirft.
Es kann ja nicht primär darum gehen, dass irgendeine digitale App schneller im Gesundheitswesen eingesetzt wird, sondern es muss das Ziel sein, mit Hilfe der Digitalisierung einen konkreten Nutzen für das Gesundheitswesen und die Pflege zu erzielen. Um dies sicherzustellen muss Spahn eine Strategie entwickeln. Es ist außerdem bedenklich, dass sich bei den Heilmittelerbringern lediglich Physiotherapeutinnen und -therapeuten an die Telematikinfrastruktur anschließen lassen können. Damit werden für die Patientinnen und Patienten wesentliche weitere Leistungsbereiche wie etwa die Ergotherapie ausgeschlossen."