1. Welche Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b SGB V wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-EntgeltG) initiiert und wie viele davon berücksichtigen insbesondere die Kinder- und Jugendpsychiatrie (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
2. Welche Selektivverträge zu psychischen Erkrankungen umfassen nach Kenntnis der Bundesregierung Vereinbarungen mit gemeindenahen psychiatrischen Verbünden oder Sozialpsychiatrieträgern (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Antworten der Bundesregierung