Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass in der neuen Richtlinie für die Personalausstattung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung, die derzeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet wird, die Anforderungen durch die geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung, die unter anderem die Finanzierung der Weiterbildungsstellen in der stationären Weiterbildungsphase vorsieht, bereits umfassend berücksichtigt werden?
Antwort der Bundesregierung