1. Wie plant die Bundesregierung den gesetzlichen Widerspruch zwischen der E-Health Gesetzgebung und der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Änderung eines Einheitlichen Bewertungsmaßstabes vom 15.12.2015 aufzulösen, der die Kosten für externe Übertragungsgeräte im Zusammenhang mit einer telemedizinischen Leistungserbringung als nicht berechnungsfähig definiert und somit die flächendeckende Einführung der telemedizinischen Leistungen behindert?
Antwort der Bundesregierung