Wie viele der 34.000 Leistungsberechtigten nach dem SGB II, denen im Jahr 2017 laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 19/2485 infolge einer neu ausgesprochenen Sanktion die Leistungen komplett gestrichen wurden, haben nach Kenntnis der Bundesregierung keine Sachleistungen wie z.B. Lebensmittelgutscheine oder Direktzahlung für Miete beantragt, und für wie viele der zu 100% Sanktionierten wurden infolgedessen keine Krankenkassenbeiträge mehr entrichtet?
Antwort der Bundesregierung