Bisher können in Deutschland die Pharmaunternehmen die Preise für Arznei- mittel mit patentgeschützten Wirkstoffen selbst festsetzen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat diese dann zu erstatten. Dieses in Europa nahezu einmalige Privileg hat wesentlich zur Ausgabendynamik im Arznei- mittelbereich beigetragen. So hat sich in den letzten zehn Jahren der Umsatz mit patentgeschützten Arzneimitteln in der GKV fast verdoppelt. Während 1998 ein patentgeschütztes Arzneimittel durchschnittlich 67 Euro kostete, waren es 2008 bereits 186 Euro. Dem enormen Preisanstieg steht aber kein adäquater therapeutischer Zusatznutzen gegenüber. Arzneimittelexperten gehen davon aus, dass über die Hälfte der seit 1978 neu zugelassenen Wirkstoffe kei- nen oder nur einen marginalen Zusatznutzen gegenüber bereits eingeführten Präparaten hat. Vor diesem Hintergrund ist endlich das Preismonopol der Pharmaindustrie zu beenden. Außerdem muss besser zwischen tatsächlichen und nur scheinbaren Arzneimittelinnovationen unterschieden werden. Unser Antrag benennt konkrete Vorschläge.
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