Zur heutigen Pressekonferenz der Bundesärztekammer zur Nutzung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von Patientinnen und Patienten wegen Behandlungsfehlervorwürfen, erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:
Die ärztlichen Schlichtungsstellen leisten eine wichtige Arbeit. Sie können aber Verbesserungen bei den Patientenrechten nicht ersetzen. Die Schlichtungsverfahren sind freiwillig und können deshalb nur für einen Teil der Opfer von Behandlungsfehlern eine zufriedenstellende Lösung erreichen und langwierige Prozessverfahren vermeiden. Viele Betroffene bleiben auf den Gang vor das Gericht angewiesen. Heute bedeutet das häufig extrem langwierige Prozesse und hohe Kostenrisiken.
Deshalb muss mit dem geplanten Patientenrechtegesetz die rechtliche Situation von Opfern von Behandlungsfehlern entscheidend verbessert werden. Was die Bundesregierung bislang vorgelegt hat, bringt Opfern von Behandlungsfehlern vor Gericht  keine neuen Rechte. Es reicht nicht, die Beweislast nur für den „groben“ Behandlungsfehler umzukehren.
Wir brauchen neue Beweiserleichterungen in den Fällen, wo nachweislich ein Schaden und ein Fehler vorliegen. Heute muss der Geschädigte zusätzlich auch noch  beweisen, dass der Fehler eindeutig Ursache für den Schaden ist. Diese Hürde für den Patienten muss entfallen. In diesen Fällen sollte der Experte, also der Arzt, nachweisen, dass der Fehler nicht Ursache war.
Außerdem fordern wir einen Härtefallfonds, der dann eintritt, wenn Patienten einen schweren Schaden erlitten haben, aber unklar bleibt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Ein solcher Fonds schafft für die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen eine Erleichterung und ist eine Antwort für die Fälle, in denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken verbunden sind.