Zur Forderung des CDU-Fraktionsvorsitzenden in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann nach einem gesetzlichen Mindestlohn erklärt die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink aus Münster: "Der Mindestlohn als garantierte Lohnuntergrenze ist ein zentraler Baustein zur Wiederherstellung sozialer Gerechtigkeit und zur Verhinderung von Lohndumping. Es darf nicht sein, dass Vollzeitarbeitende auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Deshalb fordern wir schon seit langem eine gesetzliche Untergrenze die durch eine unabhängige Kommission festgelegt wird. Mindestlöhne für einzelne Berufsgruppen sind allein nicht die Lösung, denn dabei bleiben viele Dienstleistungsbereiche außen vor. Insofern begrüße ich die Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Landtag, befürchte jedoch, dass weder die CDU in Gänze und erst recht nicht der FDP-Koalitionspartner materiell bereit sind einen gesetzlichen Mindestlohn zu akzeptieren. Noch vor der Bundestagswahl könnte die CDU im Bundestag die Entscheidung herbeiführen da es eine entsprechende Bundesratsinitiative geben wird." Die PM im PDF-Format