Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden über wesentliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wir wollen im gesetzlichen Auftrag tätige Institutionen wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu verpflichten, ihre Haushalte und Jahresabrechnungen öffentlich zugänglich zu machen. Staatliche Aufsichts- und Prüfkompetenzen sollen ebenfalls ausgeweitet werden. Auf diese Weise wollen wir eine am Interesse der Versicherten und Patienten orientierte Mittelverwendung erreichen.
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