Die Bundesregierung plant die Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen, z.B. Demenzerkrankten, zu ermöglichen. Maria Klein-Schmeink lehnt dies ab und fordert ihre münsteraner Kollegen im Bundestag auf, diesen Regierungsvorschlag zu verhindern. Die Teilnahme an Studien ohne individuellen Nutzen für diese Gruppe von Menschen, die nicht in der Lage ist, Risiko und Nutzen der unfreiwilligen Teilnahme zu beurteilen, sei ethisch bedenklich. „Entscheidend ist für mich dabei der Schutz der Patienten. Nicht einwilligungsfähige Erwachsene dürfen nicht zu Versuchskaninchen werden. PatientInnen und ihre Sicherheit müssen immer im Vordergrund stehen. Die Verbindung der Patientenverfügung mit der Einwilligung zur gruppennützigen Forschung ist ein schwerer Konstruktionsfehler. Zudem kann ein gesetzlicher Betreuer nicht bewerten, ob die Studienteilnahme dem Willen der betreffenden nichteinwilligungsfähigen Person entspricht. Ich bin schwer verwundert, dass ein christlich geprägter Gesundheitsminister diesen Vorschlag ohne große medizin-ethische Debatte vorgelegt hat. Bislang gab es einen fraktionsübergreifenden Konsens, gerade wegen der deutschen Geschichte solche Studien gesetzlich nicht zuzulassen.