
Der 20. November 2016 ist der 27. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder in Deutschland und verpflichtet staatliche Stellen, das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen als einen vorrangigen Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung sich bei Flüchtlingskindern nicht mehr an die Beachtung des Kindeswohls gebunden fühlt. Flüchtlingskinder haben oft bereits mit jungen Jahren traumatische Erfahrungen wie Krieg, Gewalt und Flucht erlebt und brauchen unseren Schutz in besonderer Weise. Sie sind heute auch in Deutschland noch einer Vielzahl von schädlichen Bedingungen ausgesetzt. Sie haben oft allein bis zur Registrierung und Zuweisung in ihre Aufnahmekommunen viel Unsicherheit, das Leben in Großunterkünften ohne Rückzugsmöglichkeiten, Einschränkungen von Freizeit und Spiel, oder lange Unterbrechungen im schulischen Lernen erlebt. Hier in Münster werden sehr große Anstrengungen unternommen, um gerade für Kinder und Jugendliche ein möglichst normales Leben zu ermöglichen und sie bei der schulischen Entwicklung und im Spracherwerb zu fördern. Doch oft dürfen die Familien eines hier lebenden Flüchtlings gar nicht nachkommen.
Es ist ein Schande, dass Menschen, denen im Herkunftsstaat Folter, die Todesstrafe oder ernste Gefahr für Leib oder Leben infolge eines bewaffneten Konflikts droht, seit dem sogenannten Asylpaket II erst nach zwei Jahren einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen dürfen. Die Regelung trifft immer mehr syrische Asylsuchende, aber auch Geflüchtete aus dem Irak oder Eritrea, und führt zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien. Das trifft Kinder besonders hart. Wer keine Hoffnung hat, seine Eltern, Kinder und Partner zügig in Sicherheit zu bringen, der wird sich in Deutschland nicht integrieren können. Von daher sind Einschränkungen beim Familiennachzug nicht nur menschenrechtlich problematisch, sondern auch mit Blick auf die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt verantwortungslos."