Angestoßen von Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR), dem Deutschen Juristinnenbund, dem Verband deutscher Unternehmerinnnen, dem Deutschen LandFrauenverband sowie den Frauennetzwerken European Women’s Mangement Development und Business and Professional Women ist nun die E-Petition zur Quote in die Aufsichtsräte online und kann nach einer kurzen und unkomplizierten Anmeldung hier mitgezeichnet werden.
Der Text der Petition von Monika Schulz-Strelow lautet:
Der Deutsche Bundestag möge der Aufforderung in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nachkommen und ein Gesetz beschließen, das eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten bewirkt und insbesondere eine gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte aller Unternehmen mit mehr als 500 MItarbeitern vorsieht, die nach einer angemessenen und absehbaren Übergangsfrist erreicht sein muss.
Begründung:
51% der deutschen Bevölkerung sind Frauen.

3% der Vorstandsmitglieder der im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX notierten Unternehmen sind Frauen.

3% der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsräten der genannten Unternehmen sind Frauen.

Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz lautet: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

In den 10 Jahren ihres Bestehens ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen, die in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft vom 2. Juli 2001 niedergelegt ist, ohne jede Wirkung geblieben. Daher fordern wir den Deutschen Bundestag auf, der Aufforderung in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes endlich nachzukommen und ein Gesetz zu beschließen, das eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten bewirkt und insbesondere eine gesetzliche Mindestquote für die Aufsichtsräte aller Unternehmen mit mehr als 500 MItarbeitern vorsieht, die nach einer angemessenen und absehbaren Übergangsfrist erreicht werden muss.