Aus meiner vorherigen Tätigkeit als Kommunalreferentin der grünen Landtagsfraktion weiß ich, dass die Finanznöte der Kommunen nur durch einen insgesamt höheren Anteil an den öffentlichen Einnahmen und durch die Stärkung der Gewerbesteuer gelöst werden können. Eine zu kleine Bettdecke kann durch hin- und Herziehen nicht so vergrößert werden, dass sie alle wärmt. Seit Jahren steigen die Anforderungen an die Aufgaben der Kommunen, ohne dass es zu höheren Zuweisungen aus dem Gesamtsteuertopf kommt. Insbesondere die Sozialausgaben befinden sich im ungebremsten anstieg. Hier muss sich entscheidendes verändern. Die schwarz-gelbe Koalition geht jedoch den entgegengesetzten Weg. Sie debattiert bereits wieder über Steuersenkungen und wird so die Situation der Kommunen noch einmal mehr verschlechtern. Im Dezember haben Union und FDP einen einstimmigen Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen, der für 2010 und nachfolgende Jahre mehr Geld vom Bund verlangt hatte. Allein durch die Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld und des Kinderwohngeldes Kosten von mehr als 300 Mio. Euro zusätzlich zu den Kommunen verlagert. Diese kommen zu dem seit Jahren zu gering angesetzten Bundesanteil bei den Kosten der Unterkunft noch hinzu. Hat sich der Bund bei Einführung von Hartz IV noch mit ca. 30% an diesen Kosten beteiligt, sind es heute nur noch 25,1%. Wir Grüne fordern mit den Ländern, die Bundesbeteiligung der Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung endlich anzupassen. Hiernach müsste der Bundesanteil in 2011 um 1,8 Mrd. Euro erhöht werden. Auch von der Kommission zur Neuordnung der Kommunalfinanzen auf Bundesebene ist bislang keine Lösung zu erwarten, da die Koalitionsfraktionen weiterhin darauf beharren, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch eine kommunale Zuschlagssteuer zu ersetzen. Das wiederum würde den ruinösen Wettbewerb der Kommunen um zahlungskräftige Steuerzahler massiv verstärken. Wir brauchen auf Bundesebene endlich eine Politik für die Handlungsfähigkeit der Kommunen, sonst können diese ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht erfüllen.