Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Aktuelle Situation der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen", erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin:
"Menschen mit komplexen Behinderungen benötigen eine medizinische Versorgung, die speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Bis vor kurzem waren sie jedoch mit Vollendung des 18. Lebensjahres weitgehend von der gesundheitlichen Versorgung durch spezialisierte Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten ausgeschlossen. Mit der Einführung des § 119c SGB V durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Juli 2015 wurde die Möglichkeit geschaffen, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) zu gründen. Sie sollen für Erwachsene mit Behinderung eine bedarfsgerechte, ambulante medizinische Versorgung in Form eines interdisziplinär und multiprofessionell ausgestatteten Angebotes aus einer Hand sicherstellen – ein höchst innovatives Modell, das es schaffen könnte, eine seit langem beklagte Versorgungslücke zu schließen.
Doch wie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Thema zeigt, laufen die MZEB Gefahr, zum Opfer einer trägen Selbstverwaltung zu werden. Offensichtlich spielen einige Krankenkassen auf Zeit: Bis zum Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, welche die Grundlage für jedes MZEB bildet, vergehen je nach Bundesland bis zu drei Jahre – das ist viel zu lang. Die Verhandlungsstrategie ist oftmals auf Zeitgewinn und Kostenersparnis ausgerichtet. Es scheint, als solle der Leistungsumfang der MZEB soweit es geht eingeschränkt werden, nur um Geld zu sparen.
Die bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderung birgt das Potential, zum Aushängeschild für ein faires Gesundheitswesen zu werden, in dem der Patient und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Anstatt sich dieser Innovation weiter in den Weg zu stellen, sollten alle Beteiligten dazu beitragen, mit den MZEB einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu leisten. Es ist höchste Zeit, eine menschenrechtskonforme gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung sicherzustellen."