Zur Unterzeichnung der Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013) durch den Bundesgesundheitsministers erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Bundesgesundheitsminister Bahr hat den fachlichen Dialog per Ministerdekret beendet. Er setzt mit der Rechtsverordnung den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern ein Pauschalsystem vor die Nase. Der Minister redet von einem lernenden System, faktisch hat er mit einem Überraschungscoup das Lernen zur Einbahnstraße gemacht.
Sämtliche Fachverbände der Psychiatrie und der Psychosomatik befürchten zu Recht, dass mit dem Katalog durch die Hintertür diagnosebezogene Fallpauschalen wie in den somatischen Krankenhäusern eingeführt werden. Dabei erlaubt das zugrunde liegende Gesetz ausdrücklich nur Tagespauschalen, unabhängig von der Verweildauer, denn diese ist in der Psychiatrie sehr individuell und nicht schematisch entlang von Erkrankungen festlegbar. Nun sind für die Psychiatrie, die Suchtbehandlung und die Kinder- und Jugendpsychiatrie Abschläge von den Entgelten je nach der Verweildauer vorgesehen. Das schafft Anreize, Patienten früh zu entlassen. Vor allem die Kinder- und Jugendpsychiatrie muss schwerwiegende Folgen für die Versorgung befürchten, da gerade hier eine personalaufwändige intensive Einbeziehung der Eltern oder sonstigen Bezugspersonen zur psychischen Stabilisierung der Kinder und zur Vorbereitung der Entlassung von besonderer Bedeutung ist.
Auch wenn die Teilnahme der Krankenhäuser in den kommenden zwei Jahren freiwillig ist, werden mit dieser Rechtsverordnung entscheidende Weichen gestellt, die die Versorgungswirklichkeit in die falsche Richtung verändern werden.
Wir brauchen ein tagesbezogenes Entgeltsystem, das den individuellen Behandlungsbedarf der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellt und gleichzeitig sektorübergreifende Hilfeformen begünstigt. Dabei spielen die Faktoren Zeit und Personal eine wesentliche Rolle. Was wir nicht brauchen, sind Pauschalen, die die stationäre Behandlung von weniger schweren Fällen begünstigt und diejenigen mit dem größten Behandlungs- und Unterstützungsbedarf außen vor lässt.