Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse daran, an der Aufklärung der gesundheitlichen Folgen von erhöhten Abgaswerten von Dieselfahrzeugen mitzuwirken und weicht der Frage aus, was sie konkret unternimmt um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Das parlamentarische Fragerecht nach § 104 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages ist eines der Kernbestandteile der Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Gerade dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Gesundheit von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern durch die Untätigkeit der Bundesregierung im Dieselskandal massiv gefährdet wird, braucht es eine Opposition, die hier kritisch nachfragt. Das haben wir mit unserer Kleinen Anfrage „Gesundheitliche Folgen von Dieselabgasen und Schlussfolgerungen aus dem Dieselskandal“ auf Drucksache 18/13427 getan. Die zweiwöchige Beantwortungsfrist ist bereits am 11.09. abgelaufen. Der ersten Bitte aus dem Bundesumweltministerium um Verlängerung der Beantwortungsfrist bis zum 19.09. haben wir noch in Erwartung einer umfangreicheren Beantwortung zugestimmt. Mit der Bitte um eine erneute Verlängerung der Beantwortungsfrist bis zum 26.09., hat die Bundesregierung jedoch zu erkennen gegeben, dass es ihr ausschließlich um eine Verzögerung der Beantwortung über den Zeitpunkt der Bundestagswahl hinaus geht. Wir haben einer erneuten Fristverlängerung darum ausdrücklich widersprochen.
Das ist ein grobes Foulspiel, nicht nur an den Rechten der parlamentarischen Opposition, sondern auch an dem berechtigten Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die erfahren möchten, was die Bundesregierung unternimmt, um sie vor den gesundheitlichen Auswirkungen erhöhter Abgaswerte zu schützen.
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