Zum Beschluss des BVerfG erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Mit seinem Urteil unterstreicht das Verfassungsgericht die Bedeutung von Grundgesetz-Artikel 3 zum Schutzauftrag und mahnt an, Diskriminierung vorzubeugen für den Fall, dass intensivmedizinische Behandlungsressourcen pandemiebedingt knapp werden sollten. Es ist nun an uns als Gesetzgeber, hier Vorkehrungen zu treffen. Wir werden gemeinsam mit SPD und FDP beraten, wie dieser Auftrag des Verfassungsgerichts eine Umsetzung finden kann und mit den anderen demokratischen Fraktionen dazu ins Gespräch kommen.

Wir Grünen hatten bereits vor einem Jahr angeregt, dass sich der Bundestag in einer Anhörung mit dieser Frage auseinandersetzt, um frühzeitig den Sachverstand von Expert*innen bei dieser so schwierigen Frage einbeziehen zu können. Jetzt wird im Bundestag eine sorgfältige und zügige Prüfung und Erörterung nötig sein, wie dies zu gestalten ist.

Darüber hinaus ist es unser aller Aufgabe, weiter für das Impfen zu werben und aufzuklären, zu informieren und Impfangebote vorzuhalten und auch an anderer Stelle wie bei der kritischen Infrastruktur Vorsorge zu treffen.“