Die Debatte über massiv steigende Haftpflichtprämien für Hebammen währt nun schon rund ein Jahrzehnt. In dieser Wahlperiode konnten wir Schwarz-Gelb immerhin bei einigen anderen hebammenspezifischen Themen zum Jagen tragen: Ohne uns hätte es keine Datenerhebung durch das IGES, keine Klarstellung des § 134a SGB V und keine Überleitung der Regelungen rund um die Geburt aus der Reichsversicherungsordnung ins Sozialgesetzbuch V gegeben.
Keinen Schritt weiter gekommen ist Schwarz-Gelb jedoch beim Thema Haftpflichtversicherung. Wie durch die Kleine Anfrage bekannt wurde, existiert eine interministerielle Arbeitsgruppe zur "Versorgung mit Hebammenhilfe". Diese befasst sich zwar mit den bestehenden Haftpflichtversicherungen und hatte einige Auswertungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Auftrag gegeben. Gleichzeitig verwundert die Ahnungslosigkeit zum Ist-Zustand – dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch nichts von Nachhaftungen, bei denen Hebammen nach Überschreiten der Haftungsgrenze persönlich in Haftung genommen werden, gehört haben soll, ist kaum zu glauben.
Genauso wenig ist das BMG in der Lage, Argumente für bzw. gegen verschiedene, seit mehreren Jahren in die Diskussion eingebrachten Änderungsvorschläge zu benennen. Das ist ein Armutszeugnis und zeigt zudem, dass das Gesundheitsministerium vor dem Ernst der Lage die Augen verschließt. Die Frage zu den Vorschlägen aus der Krankenhauslandschaft ignoriert das BMG jedoch geflissentlich.
Das Thema Haftpflichtversicherung von Hebammen, Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern werden wir Grünen in der nächsten Wahlperiode angehen.
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